Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

Kündigung

  • bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises
  • bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
  • bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
  • unter 14 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.